Fahrzeugart: Erweiterung der Klasse B (leichte Motorräder)

Das Führen von Motorrädern war für Besitzer des B-Führerscheins lange Zeit untersagt, sofern sie nicht gleichzeitig auch einen Motorradführerschein besaßen. Seit Anfang 2020 besteht jedoch die Möglichkeit, die Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen. Diese berechtigt Sie zum Führen von leichten Motorrädern, ohne dass Sie dafür einen Motorradführerschein erwerben müssen. Somit stellt B196 keine neue Fahrerlaubnisklasse dar, sondern ist eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse B.

 

Mindestalter: 25 | Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung | Vorbesitz erforderlich: B(seit mehr als 5 Jahren) | Beinhaltet Klasse: keine