Fahrzeugart: Leichte zweirädrige Kleinkrafträder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Mindestalter: 15 Jahre | Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung | Vorbesitz erforderlich: NEIN | Beinhaltet Klasse: keine