Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 | Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung | Vorbesitz erforderlich: NEIN | Beinhaltet Klasse: A1, AM